1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Internationalen Meisterkurse der Blackmore International Music Academy, sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern an Meisterkursen und der Blackmore International Music Academy.
Die Blackmore International Music Academy bietet in Form von Meisterkursen intensiven Unterricht von international renommierten Künstlern und Pädagogen an.
Die Blackmore International Music Academy wendet sich mit ihren Meisterkursen an professionelle Musiker/innen. Sowohl an Studierende der deutschen und internationalen Hochschulen, aber auch an junge Berufsmusiker/innen, die sich für Vorspiele, Wettbewerbe, Aufnahmen, Prüfungen etc. gezielt vorbereiten möchten.
Mit Absenden der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
2. Anmeldung
Anmeldungen zu Meisterkursen erfolgen online über das elektronische Anmeldeportal der Blackmore International Music Academy oder per E-Mail, oder telefonisch.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch Annahme der Anmeldung durch die Blackmore International Music Academy in Textform nach einer vorherigen Anmeldung zustande. Jeder rechtsverbindlichen Anmeldung liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde, sie werden mit Annahme der Anmeldung in Textform durch die Blackmore International Music Academy Bestandteil des Vertrages.
Mit Absenden der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
Für die Teilnahme an den Meisterkursen besteht keine Altersbeschränkung.
Ist der Teilnehmer minderjährig, hat die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen.
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Meisterkurse der Blackmore International Music Academy. Die Plätze für die Meisterkurse der Blackmore International Music Academy sind beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Auswahl unter den Bewerbern treffen die Dozenten/innen unwiderruflich und nach eigenem Ermessen.
3. Entgelt
Zusammen mit der Anmeldung ist das Entgelt fällig und ohne Abzüge per Überweisung zu zahlen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Teilnehmers.
Bei nicht erfolgender rechtzeitiger Zahlung behält sich die Blackmore International Music Academy eine Stornierung und Weitergabe des Platzes vor.
Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug ist die Blackmore International Music Academy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern.
4. Storno
Teilnehmer können ihre verbindliche Anmeldung stornieren.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmenden erhebt die Blackmore International Music Academy eine einmalige, kursunabhängige Verwaltungskostenpauschale von 350€ sowie zusätzlich eine Stornogebühr in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts und der gebuchten Veranstaltung.
Bei Meisterkursen entfällt die Stornogebühr bei Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Blackmore International Music Academy bis drei Monate vor Beginn des Meisterkurses, nicht jedoch die Verwaltungskostenpauschale. Bei späterer Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 75 % des Entgelts als Stornogebühr zu bezahlen, im Falle einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 100 % des Entgelts fällig.
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers zum Meisterkurs ist das volle Entgelt zu zahlen.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht prüft der Veranstalter die volle oder teilweise Anrechnung des Entgelts auf das Entgelt für die Teilnahme an einem späteren Meisterkurs. Der Teilnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund stornieren. Liegt ein wichtiger Grund vor, der dem Teilnehmer die Kursteilnahme unzumutbar macht, so wird der Teilnehmer von der Zahlungspflicht für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei.
Als wichtiger Grund gelten insbesondere der Tod des Teilnehmers, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers oder eines in seinem Haushalt lebenden Angehörigen bzw. vergleichbare Vorfälle, die dem Teilnehmer die Kursteilnahme unzumutbar machen.
Der Rücktritt aus wichtigem Grund muss schriftlich erfolgen, spätestens eingehend bei der Blackmore International Music Academy eine Woche nach Eintritt des wichtigen Grundes.
Das Recht zur Stornierung aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zum Meisterkurs vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wichtige medizinische Gründe durch ärztliches Attest und sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigungen nachzuweisen, gewünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu erbringen und auf Verlangen die behandelnden Ärzte im Hinblick auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Schweigepflicht zu entbinden.
Der Nachweis muss bis spätestens eine Woche nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Blackmore International Music Academy eingehen.
Die Blackmore International Music Academy ist ihrerseits berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
Sollten sich wider Erwarten zu wenige Teilnehmer zu einem Meisterkurs anmelden, so behält sich die Blackmore International Music Academy das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber umgehend informiert.
Die Blackmore International Music Academy wird, soweit möglich und den Umständen entsprechend sinnvoll, dem Teilnehmer eines abgesagten Meisterkurses Ausweichangebote zu anderen Terminen bzw. an anderen Kursen anbieten. Stimmt der Teilnehmer zu, erfolgt eine kostenfreie Umbuchung. Ist dies für den Teilnehmer nicht akzeptabel, so erhält er eventuell bereits gezahlt Entgelte in voller Höhe zurückerstattet.
Entsprechendes gilt, wenn der Meisterkurs aus anderen Gründen abgesagt werden muss, welche die Blackmore International Music Academy nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn ein Meisterkurs wegen Krankheit des Dozenten kurzfristig ausfällt.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art stehen dem Teilnehmer nicht zu (z. B. Unterkunftskosten, Anreisekosten).
Soweit der Gesamtcharakter des Meisterkurses nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel des Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan des Meisterkurses sowie andere Änderungen in der Organisation, der personellen Besetzung und dem Ablauf des Kurses den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
5. Urheberrechte
Lichtbildaufnahmen und/oder Bild- und Tonaufzeichnungen jedweder Art sind dem Teilnehmer und anderen als von der Blackmore International Music Academy hierfür bestimmte und ausdrücklich schriftliche bevollmächtigte oder beauftragte Personen während des Meisterkurses untersagt.
Alle dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Kursunterlagen (sowohl in Papier- als auch in allen anderen denkbaren Formen wie z.B. Video- und Audiomaterial) sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Kursunterlagen sowie jeglicher durch die Blackmore International Music Academy oder ihrer Beauftragten zur Verfügung gestellter Dokumente, Grafiken, Bild- und Tonmaterialien sowie anderer Informationsträger sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Blackmore International Music Academy gestattet.
Der Teilnehmer stimmt zu, dass Lichtbildaufnahmen und/oder Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art, die im Zusammenhang mit dem Meisterkurs gemacht werden, in geänderter oder unveränderter Form durch die Blackmore International Music Academy sowie deren Beauftragte genutzt sowie verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Diese Nutzungsrechte gelten ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete, auch für die Werbung und redaktionelle Veröffentlichungen ohne jegliche Zeitbegrenzung. Die Nutzungsrechte dürfen durch die Blackmore International Music Academy veräußert und/oder weitergegeben werden. Der Teilnehmer stimmt auch dieser Weitergabe der Nutzungsrechte zu.
6. Haftung
Die Teilnahme an dem Meisterkurs der Blackmore International Music Academy erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die Teilnehmer/in haftet für die durch ihn/sie verursachten Schäden.
Die Blackmore International Music Academy haftet nicht für Unfälle, Schäden oder abhanden gekommene Gegenstände jedweder Art, die sich während des Aufenthaltes, Unterrichts oder der Konzerte in der Blackmore International Music Academy ereignen. Eine Haftung für Schadensersatz, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist ausgeschlossen, insbesondere für den Fall, dass ein Meisterkurs abgesagt werden muss.
Ausführungen und Auskünfte der Meisterdozenten dienen ausschließlich der unmittelbaren Kursdurchführung oder Veranstaltung; aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Für ihren Schutz während des Aufenthaltes empfehlen wir dem/der Teilnehmer/in den Abschluss adäquater Versicherungen.
7. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten gilt deutsches Rechts.
Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, Deutschland.
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Blackmore International Music Academy.
8. Teilnahmebescheinigung, Abschlusskonzert, Karriereberatung
Jeder Teilnehmer erhält am Ende seines Meisterkurses eine Teilnahmebescheinigung der Blackmore International Music Academy.
Am Ende des Meisterkurses wird dem Teilnehmer die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Teilnehmerabschlusskonzert geboten.
Auf Wunsch gewährt der Veranstalter dem Teilnehmer entgeltfrei ein Karriereberatungsgespräch.
9. Ausschluss von der Teilnahme
Die Blackmore International Music Academy ist berechtigt Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störung des Meisterkurses und des Betriebsablaufs etc. von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die Blackmore International Music Academy Anspruch auf die Zahlung des vollen Entgelts.
10. Schriftform und Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
Als Grundlage für die zu ersetzende Regelung soll das Bürgerliche Gesetzbuch dienen.